Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte geben. Die wichtigsten Zuschussgeber sind dabei die Bundesländer mit den sogen. „Individualzuschüssen“, aber auch im kirchlichen oder im kommunalen Bereich sind Zuschüsse möglich.
Einige Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen umfangreichen Kriterien, z. B. hinsichtlich des ständigen Wohnsitzes im jeweiligen Bundesland, den Einkommensgrenzen, einer Mindest- und Höchsturlaubsdauer und der Förderhöhe (nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erhalten Sie in der Kolping Urlaub-Anlage, die Sie buchen möchten).
Zuschüsse müssen von den Familien gesondert beantragt werden, und zwar in dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Das bedeutet, dass eine Familie einen Zuschuss beantragen, aber selbst bei Einhaltung der Kriterien nicht sicher sein kann, ob sie den Zuschuss erhält. Sicherheit bietet erst der Bescheid.
Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen „Individualzuschuss“ deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.
Individualzuschüsse der Bundesländer für Urlaub